Das neue Heizungsgesetz wurde am 8. September 2023 vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition beschlossen. Insgesamt beteiligten sich 679 Abgeordnete an der namentlichen Abstimmung, von denen 399 für das Gesetz stimmten, während 275 dagegen waren; es gab fünf Enthaltungen.
Das Gesetz ist eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und zielt darauf ab, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten.
Dies soll durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen erreicht werden. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, der sich voraussichtlich am 29. September damit befassen wird. Es ist jedoch nach vorläufigem Stand nicht zustimmungspflichtig, sodass die Länderkammer zwar Einspruch einlegen kann, das Gesetz jedoch nicht blockieren kann.
Detaillierte Regelungen des neuen Heizungsgesetzes:
- Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt zunächst nur für Neubauten. Ab Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Bestehende Heizungen: Für bestehende Heizungen gibt es keine sofortige Austauschpflicht. Diese können weiterlaufen und auch repariert werden.
- Staatliche Förderung: Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70% der Kosten für eine neue Heizung.
- Kommunale Wärmeplanung: Für bestehende Heizungen soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten.
- Fristen für Kommunen: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen bis Mitte 2026 ihre Wärmepläne vorlegen. Alle anderen Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
- CO2-Einsparung: Nach Berechnungen des Öko-Instituts könnten mit dem neuen Heizungsgesetz bis 2030 im günstigsten Szenario 392 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.
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