Konsequenzen des neuen Gebäude Energie Gesetzes

2024 bringt bedeutende Änderungen für Hausbesitzer. Das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird nicht nur die Art und Weise beeinflussen, wie Heizungen betrieben werden.

Die jüngsten Änderungen im GEG sind nun festgelegt. Die auffälligste Änderung ist die Anforderung, dass ab 2024 neue Heizsysteme zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien laufen müssen. Aber es gibt noch mehr, was Hausbesitzer beachten sollten:

Verschärfte Strafen bei Verstößen Das GEG hat die Strafen für Verstöße gegen das Gesetz erhöht. Ab 2024 können Geldstrafen für folgende Verstöße verhängt werden:

  • Eine obligatorische Überprüfung von Wärmepumpen. (§ 60a GEG)
  • Regelmäßige Kontrollen von Heizsystemen. (§ 60b GEG)
  • Rechtzeitige Optimierungsmaßnahmen. (§ 60a GEG)
  • Bei Gebäuden mit mehr als sechs Einheiten ist ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems erforderlich. (§ 60c GEG)

Früher waren diese Punkte nicht explizit in den Strafbestimmungen aufgeführt. Ein Verstoß kann nun bis zu 5.000 Euro kosten.

Höhere Standards für Rohre und Armaturen Das GEG hat auch die Standards für Rohre und Armaturen, insbesondere in Bezug auf die Wärmedämmung, erhöht. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Renovierungen:

  • Rohre für Warm- oder Heizwasser müssen so isoliert sein, dass ihre Oberflächentemperatur durchschnittlich nur noch 40 Grad Celsius beträgt.
  • Lüftungs- und Klimasysteme sollten eine maximale Oberflächentemperatur von 10 Grad Celsius um die Rohre oder Leitungen haben.
  • Die Anforderungen an die Isolierung dieser Systeme wurden ebenfalls angepasst.

Ende für Öl- und Gasheizungen Das bekannteste Element des neuen GEG ist das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bestehende Systeme sofort ersetzt werden müssen. Stattdessen verbietet das Gesetz den Einbau neuer fossiler Heizsysteme. Bestehende Systeme können bis Ende 2044 weiter betrieben werden.

Mögliche Mieterhöhung durch Wärmepumpen Für Mieter ist es wichtig zu wissen: Wenn ein Vermieter eine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann dies eine Mieterhöhung rechtfertigen, da es als Modernisierungsmaßnahme gilt.

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