Bei der Abwicklung von Notarkaufverträgen für Grundstücke sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung relevanter Punkte, die bei der Vorbereitung und Durchführung eines solchen Vertrags beachtet werden sollten.
- Vollständige Identifikation der Vertragsparteien: Gewährleisten Sie die korrekte und vollständige Erfassung der persönlichen Daten des Verkäufers und des Käufers, einschließlich Namen, Anschriften und Geburtsdaten.
- Genaue Grundstücksbeschreibung: Die rechtliche Beschreibung des Grundstücks sollte den genauen Grenzverlauf, die Flurstücknummer, die Größe, die Nutzungsart sowie Informationen zu eventuellen Baulasten oder Dienstbarkeiten enthalten.
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Der Kaufpreis sowie die vereinbarten Zahlungsbedingungen und -fristen sind im Vertrag klar festzulegen. Es ist ratsam, eine Regelung bezüglich der Anpassung des Kaufpreises bei Flächenabweichungen aufzunehmen.
- Auflassungsvormerkung: Um den Käufer vor Rechtsverlusten zu schützen, sollte eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Diese dient als Sicherung der Rechte des Käufers bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.
- Belastungen und Lastenfreiheit: Im Vertrag ist festzuhalten, ob das Grundstück frei von grundbuchrechtlichen Belastungen oder sonstigen Lasten veräußert wird. Andernfalls sind diese detailliert aufzuführen und es sind Regelungen für deren Löschung oder Übernahme zu treffen.
- Übergabe und Besitzübergang: Der Vertrag sollte Regelungen bezüglich des Zeitpunkts der Übergabe des Grundstücks und des Übergangs des Besitzes, der Nutzungen und der Lasten enthalten.
- Gewährleistung und Haftung: Es sind Bestimmungen hinsichtlich möglicher Gewährleistungsansprüche und Haftungsausschlüsse für Mängel, Altlasten oder Rechtsmängel aufzunehmen.
- Erschließung und Anschlusskosten: Klären Sie die Erschließungssituation des Grundstücks und die Aufteilung der Kosten für Erschließungs- und Anschlussmaßnahmen zwischen Verkäufer und Käufer.
- Vollmachten: Stellen Sie sicher, dass eventuell erforderliche Vollmachten zur Vertretung einer Partei ordnungsgemäß erteilt und im Vertrag vermerkt sind.
- Notarielle Beurkundung: Der Kaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, um seine Wirksamkeit zu entfalten. Es ist empfehlenswert, sich vorab über die entstehenden Notar- und Grundbuchkosten zu informieren.
YOUR COMMENT