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- Abschreibung: Die Abschreibung von Immobilien, insbesondere von vermieteten Objekten, ermöglicht es, den Wertverlust der Immobilie über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Dabei wird zwischen linearer und degressiver Abschreibung unterschieden.
- Sonderabschreibungen: In einigen Fällen kann eine erhöhte Abschreibung (Sonderabschreibung) in Anspruch genommen werden, z.B. bei der Sanierung von Denkmalschutzimmobilien oder bei der Schaffung von neuem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten.
- Grunderwerbsteuer: In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren, indem man beispielsweise den Kaufpreis für das Grundstück und das Gebäude separat aufführt.
- Eigenheimzulage: Für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum kann eine Eigenheimzulage beantragt werden, die den Erwerb finanziell unterstützt.
- Handwerkerleistungen: Bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden.
- Vermietung und Verpachtung: Bei vermieteten Immobilien können die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung durch Abzug der Werbungskosten (z.B. Zinsen, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten) reduziert werden.
- Verlustvortrag: Wenn bei vermieteten Immobilien ein Verlust entsteht, kann dieser in den Folgejahren mit positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verrechnet werden.
- Spekulationssteuer: Beim Verkauf einer Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist (in der Regel 10 Jahre) kann die Spekulationssteuer umgangen werden, wenn die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde.
- Nutzung erneuerbarer Energien: Die Installation von Solaranlagen, Wärmepumpen oder anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien kann steuerliche Vorteile bringen, z. B. in Form von steuerlichen Anreizen oder Zuschüssen.
- Energetische Sanierung: Bei der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel einer verbesserten Wärmedämmung oder dem Austausch von Fenstern, können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden.
- KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für den Kauf, Bau und die Sanierung von Immobilien an. Diese können zinsgünstige Darlehen oder Tilgungszuschüsse beinhalten, die Ihre Finanzierungskosten reduzieren und somit indirekt Steuern sparen.
- Baukindergeld: Familien mit Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen, um den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu fördern.
- Gewerbesteuer: Bei gewerblich genutzten Immobilien kann eine Optimierung der gewerbesteuerlichen Belastung erfolgen, indem zum Beispiel die Vermietung über eine vermögensverwaltende GmbH abgewickelt wird.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer: Bei der Übertragung von Immobilien im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen können verschiedene Steuerfreibeträge und Bewertungsabschläge genutzt werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
- Umwandlung von Grundbesitz: In bestimmten Fällen kann die Umwandlung von Grundbesitz, z. B. von einer gewerblichen Nutzung in eine private Nutzung oder umgekehrt, steuerliche Vorteile bieten.
- Umsatzsteuer: Bei gewerblich genutzten Immobilien kann die Option zur Umsatzsteuer (sog. „Vorsteuerabzug“) genutzt werden, um die Umsatzsteuer auf anfallende Kosten zurückzuerhalten.
- Nießbrauchrecht: Durch die Bestellung eines Nießbrauchrecht auf die Immobilie, beispielsweise zugunsten eines Familienmitglieds, können Erträge aus Vermietung und Verpachtung steuerlich optimiert werden.
- Splittingtarif bei Ehegatten: Bei Ehegatten kann der Splittingtarif genutzt werden, um die gemeinsame steuerliche Belastung zu reduzieren. Dies kann insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen der Ehepartner von Vorteil sein.
- Beteiligung von Angehörigen: Durch die Beteiligung von Familienmitgliedern am Erwerb oder der Verwaltung der Immobilie können steuerliche Vorteile erzielt werden, beispielsweise durch die Nutzung von Freibeträgen oder die Verteilung von Einkünften auf mehrere Personen.
- Wohn-Riester-Förderung: Die Wohn-Riester-Förderung kann genutzt werden, um den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu unterstützen. Dies geschieht durch steuerliche Vorteile wie Zulagen oder Sonderausgabenabzug.
- Gründung einer Personengesellschaft: Durch die Gründung einer Personengesellschaft, z. B. einer GbR, kann die steuerliche Belastung bei gemeinschaftlichem Immobilienbesitz optimiert werden.
- Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
- Doppelte Haushaltsführung: Wenn Sie eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt aus beruflichen Gründen erwerben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen.
- Steuerfreier Verkauf von selbstgenutzten Immobilien: Wenn Sie Ihre selbstgenutzte Immobilie verkaufen, ist der Veräußerungsgewinn in der Regel steuerfrei, wenn Sie diese Immobilie zwischenzeitlich nicht vermietet haben und sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Jahren durchgehend selbst genutzt wurde.
- Umwandlung von Gewerbe- in Wohnimmobilien: In einigen Fällen kann die Umwandlung von gewerblich genutzten Immobilien in Wohnimmobilien steuerliche Vorteile bieten, z. B. durch die Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes oder den Wegfall von gewerblichen Steuern.
- Investitionsabzugsbetrag: Wenn Sie planen, in den nächsten Jahren in eine gewerblich genutzte Immobilie zu investieren, kann der Investitionsabzugsbetrag genutzt werden, um die steuerliche Belastung im aktuellen Jahr zu reduzieren.
- Veräußerung von Betriebsvermögen: Wenn Sie eine Immobilie als Betriebsvermögen verkaufen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Begünstigung für den Veräußerungsgewinn in Anspruch genommen werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
- Vermögensübertragung an Kinder: Durch die Übertragung von Immobilienvermögen an Kinder kann der Freibetrag für Schenkungs- und Erbschaftssteuer genutzt werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
- Ferienimmobilien: Bei der Vermietung von Ferienimmobilien können unter bestimmten Voraussetzungen die Einkünfte steuerlich optimiert werden, indem Werbungskosten, wie etwa Instandhaltungskosten und Abschreibungen, geltend gemacht werden.
- Denkmalschutz-AfA: Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien können unter bestimmten Bedingungen erhöhte Abschreibungen in Anspruch genommen werden, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
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